WAHLÄRZTE
Warum besucht man einen Wahlarzt?
In einer Wahlarztpraxis wird den wesentlichsten Faktoren, welche für eine gute Patientenbetreuung relevant sind, besondere Bedeutung zugemessen. Vor allem der Faktor Zeit spielt hier eine wichtige Rolle – sowohl für den Patienten selbst als auch den betreuenden Arzt. So hat der Patient die Möglichkeit, in einem ausführlichen Gespräch, die Beschwerden und Symptome genau zu schildern. Dem Arzt wiederum bleibt genügend Zeit die wesentlichen Fragen zu stellen und sich mit der jeweiligen Krankengeschichte intensiv auseinanderzusetzen.
Um uns Ihrem Anliegen adäquat widmen zu können nehmen wir uns für jeden Patienten ausreichend Zeit und planen je nach Termin bis zu 60 Minuten ein.
Bei der Erstkonsultation erfolgt üblicherweise
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eine ausführliche Anamnese
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körperliche Untersuchung
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Durchsicht und Bewertung aller bislang vorliegenden Befunde
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Beurteilung der eingenommenen Medikamente
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Planung der weiteren diagnostischen Schritte
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Wir ermöglichen zudem rasche Termine und kurze Wartezeiten in der Ordination. Jeder Patient erhält am Ende des Ordinationsbesuches oder in den folgenden Tagen einen Arztbrief mit dem weiteren Behandlungsplan für sich selbst und den Hausarzt.
Durch unsere Anbindung an das Universitätsklinikum St. Pölten können wir für Sie zudem die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Betreuung darstellen.
Wir bieten Ihnen
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eine modern ausgestattete Ordination
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flexible Ordinationszeiten (auch Abendordination)
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Interdisziplinäre Zusammenarbeit aus diversen Spezialgebieten der Medizin
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Mehr Zeit und individuellere Betreuung als in einer Kassenordination
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Keine Wartezeiten!
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Diagnostik und Therapie am modernsten Stand der Wissenschaft
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Möglichkeit einer persönlichen Betreuung bei stationärer oder ambulanter Diagnostik/Therapie im Krankenhaus (Universitätsklinik St. Pölten)
Die Kosten eines Besuchs
Als Wahlärzte können wir die Mehrzahl unserer Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnen. Daher stellen wir Ihnen am Ende Ihres Besuchs eine Honorarnote aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können und so bis zu 80% des Krankenkassentarifs erstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung entspricht nicht immer 80% der bezahlten Summe. Im Falle einer Zusatzversicherung werden aber meist bis zu 100% des gesamten Honorars von der Versicherung übernommen.